Es handelt sich um ein gebrauchtes Fahrzeug. Die gesetzliche Gewährleistungs-frist für Sachmängel wird im gesetzlich zulässigen Umfang auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs verkürzt. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflicht-Verletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Fahrzeugzustand
Das Fahrzeug wurde vor Übergabe geprüft.
Dem Verkäufer sind zum Zeitpunkt des Verkaufs keine über die im Kaufvertrag aufgeführten Mängel bekannt. Das Fahrzeug wird in dem bei Besichtigung und Probefahrt festgestellten Zustand verkauft.